Schutz der Gesundheit in der Europäischen Gesundheitsunion: Ist die Europäische Union auf zukünftige grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren vorbereitet?
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Abstract
Die EU plant bereits seit Mitte 2020 eine Europäische Gesundheitsunion, um innerhalb der EU grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren besser begegnen zu können. Die Europäische Gesundheitsunion stellt eine Reaktion der EU auf die Herausforderungen der Covid 19-Pandemie dar, geht aber über den Schutz vor künftigen Pandemien hinaus, indem sie insgesamt für grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen auf eine stärkere Koordinierung auf EU-Ebene abzielt. Trotz einer Stärkung bestehender Institutionen, wie dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) sowie der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA), und der Errichtung einer neuen EU-Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA), erfolgt jedoch keine Änderung des bestehenden Kompetenzsystems zwischen der EU und den EU-Mitgliedstaaten. Der Beitrag analysiert die Kompetenzen der EU im Bereich der Gesundheitspolitik nach Art. 168 AEUV im Hinblick auf die Europäische Gesundheitsunion und ordnet diese in das Gesamtsystem ein.
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